BJV Kreisgruppe Bad Königshofen

Informationen zum BJV - D.A.S Rechtsschutzversicherungspaket
Hier wird versichert, was die normale Rechtsschutzversicherung dem Grundsatz nach für die Jagd nicht abdeckt.

Der Versicherungsschutz besteht für folgende Leistungen:

  • Durchsetzung von Forderungen nach Schmerzensgeld oder Verdienstausfall nach einem Jagdunfall
  • Abwehr von Schadensansprüchen im Zusammenhang mit Wildschäden
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag, etwa beim Kauf einer Waffe
  • Streitigkeiten mit dem Verpächter im Zusammenhang mit dem Pachtvertrag
  • Auseinandersetzungen wegen der Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Arbeitsvermittlung zum Beispiel im Rahmen einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit in Zusammenhang mit einem Jagdunfall
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Entzug oder der Wiedererlangung der Waffenbesitzkarte oder des Jagdscheins
  • Für die Verteidigung des Vorwurfes, eine Straftat fahrlässig begangen zu haben, zum Beispiel beim Vorwurf auf Körperverletzung
  • Versicherungsschutz bei Vorwurf von Vorsatz zum Beispiel bei unerlaubtem Waffenbesitz. Wird der Versicherungsnehmer allerdings wegen Vorsatz verurteilt, muss er der Rechtsschutzversicherung die Kosten zurückerstatten.
  • Für die Verteidigung des Vorwurfs, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, zum Beispiel wenn jemand seine Waffe nicht ordnungsgemäß befördert hat und ein Bußgeld fällig wird. Bei Ordnungswidrigkeiten gilt der Vorsatzvorwurf immer mitversichert.

Versichert sind alle Jäger unserer Kreisgruppe, da unsere Kreisgruppe der Versicherung geschlossen beigetreten ist. Versichert sind nur Hauptmitglieder, keine Nebenmitglieder.

Vertragsbeginn erfolgt immer vierteljährlich, also zum 01.07., 01.10., 01.01., 01.04.


Info zur Schadenregulierung:

  • DAS-Hotline anrufen.
  • Ein Schadenmitarbeiter der DAS prüft dann anhand der Mitgliederliste, ob das Mitglied gemeldet und wann es in den Verband eingetreten ist (zur Wartezeitprüfung).
  • Es werden ausschließlich der Vor- und Nachname des Mitgliedes , die BJV-Mitgliedsnummer und das Eintrittsdatum in elektronischer Form an die DAS weitergeleitet (Datenschutz).
  • Nach einer Wartezeit von 3 Monaten und nachdem die Deckungszusage seitens der DAS erteilt wurde, kann das Mitglied mit der Schadensnummer einen Anwalt seiner Wahl nehmen.

DAS-Hotline: 0800 327 327 1

Versicherungsnummer: RA-SV073951241.7 (Bitte immer angeben!)



Bei Fragen zum Rechtsschutzversicherungspaket wendet Ihr euch an:

Bayerischer Jagdverband - Landesjagdverband Bayern e.V

Marion Lenz
Forstingenieurin
Hohenlindner Straße 12

85622 Feldkirchen

Tel.: 089 / 990234 38
Fax.: 089 / 990 234 35
E-Mail: marion.lenz@jagd-bayern.de